Hessen von Karlsruher Urteil zu Legasthenie nicht betroffen
Drei einstige bayerische Abiturienten mit einer Lese-Rechtschreib-Störung haben vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Es geht um Zeugnisvermerke. Welche Folgen hat ein neues Urteil für Hessen?
Karlsruhe (dpa) - Hessen ist nicht direkt von der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Zeugnisvermerken bei Lese-Rechtschreib-Störungen betroffen. «Das Urteil erfordert keine Änderung von hessischen Vorschriften», teilte das Kultusministerium in Wiesbaden am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur mit. Hessen habe schon vor Jahren seine Rechtslage entsprechend geändert, weil Experten ein solches Urteil in Karlsruhe für möglich gehalten hätten.