Lese-Rechtschreibstörung

Legasthenie: Notenschutz nur in Ausnahmefällen

Legastheniker haben in der Schule oft Probleme. Sollte ihre Rechtschreibung daher generell nicht gewertet werden? Das hessische Kultusministerium setzt nur in Ausnahmefällen auf Notenschutz.

Notenschutz bei Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie sollte laut Hessens Kultusministerium nur in Ausnahmefällen notwendig sein. (Symbolbild) Foto: Annette Riedl/dpa/dpa-tmn
Notenschutz bei Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie sollte laut Hessens Kultusministerium nur in Ausnahmefällen notwendig sein. (Symbolbild)

Oberursel/Wiesbaden (dpa/lhe) - Zahlreiche Menschen haben mit einer Lese-Rechtschreibstörung zu kämpfen. Zehn bis zwölf Prozent der Bevölkerung seien wissenschaftlichen Hochrechnungen zufolge betroffen, sagte Sabine Behrent vom Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Hessen. Viele von ihnen litten an Ängsten, Angststörungen, Depressionen bis hin zu Suizidgedanken. 

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.