Bundesverfassungsgericht

Verfassungswidrig? Legastheniker rügen Zeugnisvermerke

Menschen mit Legasthenie erhalten in ihren Zeugnissen zuweilen einen Vermerk, dass ihre Rechtschreibung nicht benotet wurde. Das geht so nicht, finden drei Abiturienten und zogen nach Karlsruhe.

Müssen Abiturienten einen Zeugnisvermerk darüber akzeptieren, dass ihre Rechtschreibleistungen nicht in die Noten eingeflossen sind? Mit dieser Frage befasst sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa
Müssen Abiturienten einen Zeugnisvermerk darüber akzeptieren, dass ihre Rechtschreibleistungen nicht in die Noten eingeflossen sind? Mit dieser Frage befasst sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Karlsruhe (dpa) - Wer stellt jemanden ein, in dessen Zeugnis steht: «Auf die Bewertung von Rechtschreibung wurde verzichtet»? Drei ehemalige Abiturienten aus Bayern mit einer Lese-Rechtschreib-Störung meinen, dass viele Arbeitgebende durch den Hinweis abgeschreckt werden. Sie klagten dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht. «Jeder, der das liest, kann nur denken, dass der Bewerber zu dumm und grottenschlecht für alles ist», hieß es in ihrer Stellungnahme, die Anwalt Thomas Schneider in der Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe verlas. Ein Urteil wird erfahrungsgemäß erst in einigen Monaten erwartet.

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