Corona

Impfschaden-Prozess: Gericht fordert Gutachten ein

Eine Frau erkrankt nach einer Corona-Impfung schwer. Vom Hersteller verlangt sie hohen Schadenersatz. Ein Gericht will nun prüfen, ob der Hersteller richtig über die Impfung informiert hat.

Die Klägerin im Oberlandesgericht Bamberg neben ihrem Verteidiger Volker Loeschner. Foto: Daniel Karmann/dpa
Die Klägerin im Oberlandesgericht Bamberg neben ihrem Verteidiger Volker Loeschner.

Bamberg (dpa) - Im Prozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg Zweifel daran erkennen lassen, ob der Hersteller Astrazeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hat. Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland. Der Senat gehe derzeit davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Impfstoff von Astrazeneca geimpft worden wäre, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation des Herstellers dargestellt gewesen wäre, teilte das Gericht am Montag mit. Das Gericht möchte nun zunächst ein Gutachten einholen. Mit diesem soll die Frage geklärt werden, «ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war.»

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