Biontech

Gericht weist Klage gegen Impfstoffhersteller ab

Eine Frau erleidet eine beidseitige Lungenembolie - und macht ihre zweite Corona-Impfung dafür verantwortlich. Das Gericht entscheidet: Biontech muss kein Schmerzensgeld zahlen.

Nnach Auffassung der Zivilkammer konnte die Klägerin nicht beweisen, dass die Impfung die Ursache für ihre Lungenembolie war. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Nnach Auffassung der Zivilkammer konnte die Klägerin nicht beweisen, dass die Impfung die Ursache für ihre Lungenembolie war.

Frankenthal (dpa) - Eine Klage gegen den Impfstoffhersteller Biontech wegen vermeintlicher Impfschäden hat das Landgericht im pfälzischen Frankenthal abgewiesen. Die Klägerin hatte von dem Mainzer Pharmakonzern unter anderem Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200.000 Euro gefordert, wie das Gericht mitteilte. Sie habe nach ihrer zweiten Corona-Impfung eine beidseitige Lungenarterienembolie erlitten, gab die Frau aus Rheinland-Pfalz nach Angaben des Gerichts an. Dabei handelt es sich um eine Verstopfung von Blutgefäßen in der Lunge. Außerdem leide sie seit der Impfung an einer Immunschwäche.

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