Gerichtsurteil

Anwohner können gegen Autos auf Gehwegen vorgehen

Wem gehört der Bürgersteig? Das oberste Verwaltungsgericht hat geklärt, ob Anwohner gegen Autos auf Gehwegen vorgehen können.

Aufgesetztes Parken auf Bürgersteigen wird in einigen Städten auch ohne Erlaubnis geduldet. Foto: Sina Schuldt/dpa
Aufgesetztes Parken auf Bürgersteigen wird in einigen Städten auch ohne Erlaubnis geduldet.

Leipzig (dpa) - Anwohnerinnen und Anwohner können unter bestimmten Umständen von Straßenverkehrsbehörden verlangen, dass sie gegen Autos auf Gehwegen vorgehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

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