Gesundheitsprävention

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Corona-Regeln von 2020

Zu Beginn der zweiten Corona-Welle wurde darüber gestritten, ob die gesetzlichen Grundlagen für die Corona-Regeln der Bundesländer noch ausreichend waren. Das Bundesverwaltungsgericht hat das jetzt entschieden.

Geschlossene Gaststätte im Herbst 2020. Das Bundesverwaltungsgericht hat die «Generalklausel» als Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen für ausreichend erklärt. Foto: Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/ZB
Geschlossene Gaststätte im Herbst 2020. Das Bundesverwaltungsgericht hat die «Generalklausel» als Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen für ausreichend erklärt.

Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Schlussstrich unter die Diskussion gezogen, ob die Corona-Maßnahmen in der zweiten Welle im Herbst 2020 auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage getroffen worden sind. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig bejahte diese Frage endgültig. Die Bundesländer durften ihre Regeln zur Schließung von Gaststätten, Hotels und Sportanlagen demnach auf das Infektionsschutzgesetz in der damals geltenden Fassung stützen. In juristischen Kreisen war darüber im Sommer 2020 heftig gestritten worden.

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