Urteil

Anwohner können gegen Autos auf Gehwegen vorgehen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Anwohner in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen können. Das stieß auf Zustimmung.

Über das sogenannte aufgesetzte Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig wird in Städten wie Bremen seit Jahren gestritten. Foto: Sina Schuldt/dpa
Über das sogenannte aufgesetzte Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig wird in Städten wie Bremen seit Jahren gestritten.

Berlin (dpa) - Anwohner können unter bestimmten Umständen bei Straßenverkehrsbehörden gegen Autos vorgehen, die Gehwege zuparken. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Entscheidung stieß auf Zustimmung. Voraussetzung ist demnach, dass die Gehwegnutzung erheblich eingeschränkt ist. Der Anspruch der Anwohner ist zudem räumlich begrenzt.

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