Rechtsstreit

Staatsgerichtshof: AfD-Anträge zu Gesetzentwürfen unzulässig

Hessens AfD-Opposition erlebt eine juristische Niederlage vor dem höchsten Gericht des Landes. Es geht um die kostenlose Unterstützung von Regierungsfraktionen.

Die hessische AfD-Fraktion blitzt bei Hessens höchstem Gericht ab im Streit um die kostenlose Unterstützung von Regierungsfraktionen durch Ministerien. (Archivfoto) Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
Die hessische AfD-Fraktion blitzt bei Hessens höchstem Gericht ab im Streit um die kostenlose Unterstützung von Regierungsfraktionen durch Ministerien. (Archivfoto)

Wiesbaden (dpa/lhe) - Die AfD-Opposition im hessischen Landtag ist mit ihrem juristischen Vorstoß gegen die kostenlose Unterstützung der Regierungsfraktionen bei Gesetzesentwürfen gescheitert. Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen in Wiesbaden wies nach eigener Mitteilung entsprechende Anträge als unzulässig zurück (P.St. 2869). 

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