Verfassung

Klage gegen politische Beamte an LKA-Spitze unzulässig

Wiesbaden (dpa/lhe) - Der Hessische Staatsgerichtshof hat eine Klage der Landtagsopposition von SPD und FDP gegen die Besetzung des Chefpostens beim Landeskriminalamt mit einem politischen Beamten als unzulässig zurückgewiesen. «Der Normenkontrollantrag enthält keine hinreichend substantiierte Darlegung eines Verstoßes gegen Bestimmungen der Hessischen Verfassung und berücksichtigt die einschlägige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs nicht ausreichend», teilte der Staatsgerichtshof am Freitag in Wiesbaden mit.

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