Künstliche Befruchtung

Klinik muss Sperma von totem Ehemann herausgeben

Eine Frau will sich mit dem eingefrorenen Sperma ihres verstorbenen Mannes in Spanien künstlich befruchten lassen. Ein Krankenhaus verweigert die Herausgabe. Jetzt hat ein Gericht entschieden.

Klinik muss für Kinderwunsch eingefrorenes Sperma herausgeben. (Symbolbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Klinik muss für Kinderwunsch eingefrorenes Sperma herausgeben. (Symbolbild)

Frankfurt (dpa/lhe) - Eine Klinik muss einer Frau nach einem Beschluss des Landgerichts Frankfurt in einem Eilverfahren das eingefrorene Sperma ihres gestorbenen Mannes für eine künstliche Befruchtung herausgeben. Die Klinik habe dies abgelehnt, weil ein Vertrag mit dem Ehemann zu Lebzeiten eine Vernichtung des Spermas nach seinem Tod vorsah, teilte das Gericht mit. 

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.