Verwaltungsgericht

Gericht: Logistikhalle in Echzell darf weitergebaut werden

Jahrelang lag der Bau einer Logistikhalle in Echzell still - jetzt hat der Bauherr vor dem Verwaltungsgericht Gießen Recht bekommen.

Der Schriftzug «Verwaltungsgericht» ist vor dem Gebäude zu lesen. Foto: Nadine Weigel/dpa/Nadine Weigel/dpa/dpa/Archivbild
Der Schriftzug «Verwaltungsgericht» ist vor dem Gebäude zu lesen.

Gießen/Echzell (dpa/lhe) - Das Verwaltungsgericht Gießen hat nach jahrelangem Baustopp grünes Licht für den Weiterbau einer Logistikhalle in Echzell im Wetteraukreis gegeben. Mit der am Vortag ergangenen Entscheidung sei dem Antrag des Bauherrn stattgegeben worden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Damit könne die Halle, die der Versandhändler Amazon mieten wolle, weitergebaut werden.

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Ende 2020 hatte sich der Umweltverband BUND Hessen mit einem Eilantrag gegen die Baugenehmigung für den Neubau der Logistikhalle mit Büro- und Sozialflächen sowie einem Parkhaus im Echzeller Ortsteil Grund-Schwalheim gewandt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof gab dem BUND durch einen Beschluss im Mai 2021 recht, so dass bereits begonnene Bauarbeiten eingestellt werden mussten.

Nach einer weiteren Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfung habe der Bauherr eine Abänderung des VGH-Beschlusses beantragt, erläuterte das Verwaltungsgericht. Diesem Antrag sei nun stattgegeben worden. Die Baugenehmigung habe sich im Rahmen der Prüfung als rechtmäßig erwiesen. Eine Beeinträchtigung des naturschutzrechtlich geschützten Gebietes sei nicht oder nicht mehr erkennbar. Das Plangebiet grenzt unmittelbar an verschiedene Natura-2000-Gebiete an.

Laut Verwaltungsgericht erfolgten für die Prüfung umfangreiche Ortsbegehungen, Kartierungen sowie Auswertungen. Zudem sei in der Summe nicht erkennbar, dass Störungen, etwa durch Beleuchtung oder optische Störreize mit Blick auf Vogelarten oder andere Tiere wie den Biber, nicht berücksichtigt wurden. Dies gelte auch mit Blick auf Auswirkungen eines 24-Stunden-Betriebs, hieß es. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Binnen zwei Wochen können die Beteiligten Beschwerde beim VGH einlegen (Beschluss vom 21. Februar 2024, Az.: 1 L 3964/20.GI)