Gerichtsbeschluss

Mutmaßlicher Rechtsextremist darf Waffenerlaubnis behalten

Ein Mann aus dem Wetteraukreis gilt beim Verfassungsschutz als rechtsextrem, Waffen darf er trotzdem besitzen.

Der Schriftzug «Verwaltungsgericht» ist vor dem Gebäude zu lesen. Foto: Nadine Weigel/dpa/Nadine Weigel
Der Schriftzug «Verwaltungsgericht» ist vor dem Gebäude zu lesen.

Gießen (dpa/lhe) - Einem vom hessischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuften Mann darf nicht automatisch die Waffenerlaubnis entzogen werden. Alleine durch diese Einstufung ergebe sich keine waffen- oder sprengstoffrechtliche Unzuverlässigkeit, begründete das Verwaltungsgericht in Gießen seinen am Mittwoch mitgeteilten Beschluss vom 21. März (Az. 9 L 280/24.GI). «Insoweit wäre die Feststellung aktiv-kämpferischer Betätigungen gegen elementare Verfassungsgrundsätze erforderlich.» Die Aktivitäten des Mannes wie die Teilnahme an Veranstaltungen der NPD ließen sich nicht als Unterstützung von verfassungsfeindlichen Vereinigungen einordnen.

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