Mutmaßlicher Rechtsextremist darf Waffenerlaubnis behalten
Ein Mann aus dem Wetteraukreis gilt beim Verfassungsschutz als rechtsextrem, Waffen darf er trotzdem besitzen.

Gießen (dpa/lhe) - Einem vom hessischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuften Mann darf nicht automatisch die Waffenerlaubnis entzogen werden. Alleine durch diese Einstufung ergebe sich keine waffen- oder sprengstoffrechtliche Unzuverlässigkeit, begründete das Verwaltungsgericht in Gießen seinen am Mittwoch mitgeteilten Beschluss vom 21. März (Az. 9 L 280/24.GI). «Insoweit wäre die Feststellung aktiv-kämpferischer Betätigungen gegen elementare Verfassungsgrundsätze erforderlich.» Die Aktivitäten des Mannes wie die Teilnahme an Veranstaltungen der NPD ließen sich nicht als Unterstützung von verfassungsfeindlichen Vereinigungen einordnen.