Verwaltungsgericht: Gießener Verkehrsversuch rechtswidrig
Gießen (dpa/lhe) - Der großangelegte Verkehrsversuch in Gießen ist nach Einschätzung des dortigen Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Verkehrsversuch lägen nach aktueller Kenntnislage nicht vor, teilten die Richter am Montag mit. Das Gericht gab damit dem Eilantrag zweier Einwohner statt, die sich gegen die Neuregelung des Verkehrs wehren. Die Stadt muss die Schilder wieder abbauen - sofern das Urteil rechtskräftig wird. Die Beteiligten können binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen (Aktenzeichen 6 L 1536/23.GI).