Politik

Bürgermeister-Abwahl in Hirzenhain war rechtswidrig

Kassel (dpa/lhe) - Die Abwahl des Hirzenhainer Bürgermeisters Freddy Kammer (parteilos) vor sechs Jahren war rechtswidrig. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Mittwoch entschieden (Az.: 8 A 616/18). Der zuständige 8. Senat bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen aus dem Jahr 2018.

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