Auch VGH erklärt Gießener Verkehrsversuch für rechtswidrig
Schwere Schlappe für die Stadt Gießen: Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof stuft den Verkehrsversuch als rechtswidrig ein. Die Planer müssen sich zudem herbe Kritik gefallen lassen.
Gießen (dpa/lhe) - Die Stadt Gießen ist mit ihrem umstrittenen Verkehrsversuch auch in zweiter Instanz vor Gericht abgeblitzt. Nach dem Gießener Verwaltungsgericht stufte auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel das Projekt als rechtswidrig ein und verwarf damit eine Beschwerde der Stadt, wie der VGH am Mittwoch mitteilte. Die Stadt zielte mit der Maßnahme darauf, mehr Platz und Sicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger zu schaffen. Außerdem sollte das Projekt Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der Innenstadt sein.