Prozesse

Bild zu möglichem «NS-Raubgut»: BGH prüft Rechtmäßigkeit

Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) muss prüfen, ob ein Eintrag in einer Datenbank für potenzielles «NS-Raubgut» und eine Interpol-Fahndung Makel an einem Kunstwerk sind. Die Karlsruher Richterinnen und Richter wollen ihre Entscheidung dazu am 21. Juli verkünden, wie die Vorsitzende des fünften Zivilsenats am Donnerstag nach der Verhandlung mitteilte. Es geht um das Gemälde «Kalabrische Küste» des Malers Andreas Achenbach (1815-1910). Ein Kunstsammler zog vor Gericht, weil er sich in seinem Eigentum beeinträchtigt sieht.

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