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NS-Raubgut-Datenbank: Kunstsammler muss Eintrag hinnehmen

Durch eine Ausstellung in Baden-Baden erfährt ein Kunstsammler, dass eines seiner Gemälde in einer Datenbank für potenzielles NS-Raubgut auftaucht. Er klagt sich durch die Instanzen bis zum BGH.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.