BGH zu Kunst-Datenbank für mögliches «NS-Raubgut»
Bei der Suche nach Kunstwerken, die Nazis einst vor allem jüdischen Eigentümern entrissen, soll eine Datenbank helfen. Ein Privatsammler erfährt anlässlich einer Schau in Baden-Baden davon, dass ein Gemälde aus seinem Besitz da auftaucht. Nun schaut sich der BGH den Fall an.
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob ein Eintrag in einer Datenbank für potenzielles «NS-Raubgut» und eine Interpol-Fahndung Makel an einem Kunstwerk sind. «Wir sehen hier durchaus, dass der Kläger in einer misslichen Lage ist», sagte die Vorsitzende Richterin des fünften Zivilsenats, Bettina Brückner, am Donnerstag. Die «Kalabrische Küste» des Malers Andreas Achenbach (1815-1910), um die es in dem Fall geht, dürfte so schwer verkäuflich sein, räumte Brückner ein. Ein Kunstsammler klagt sich durch die Instanzen, weil er sich in seinem Eigentum beeinträchtigt sieht. Der Senat will sein Urteil am 21. Juli in Karlsruhe sprechen.