BGH prüft: Wer zahlt für Autoschäden durch Waschanlage?
Ein Mann stellt 2021 seinen Wagen in einer Autowaschanlage ab. Nach der Wäsche ist der Heckspoiler abgerissen. Der BGH will nun entscheiden, wer für den Schaden aufkommen muss.
Karlsruhe (dpa) - Haftet der Betreiber einer Autowaschanlage für die Beschädigung eines Fahrzeugs beim Waschvorgang? Diese Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) vorgeknöpft. Der konkrete Fall sei gerade deshalb so interessant, weil feststehe, dass sowohl der Wagen als auch die Waschanlage zuvor in ordnungsgemäßen Zustand waren, sagte der Vorsitzende Richter, Rüdiger Pamp, bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Es gehe letztlich um eine Wertungsfrage. Seine Antwort will der Siebte Zivilsenat am 21. November bekanntgeben.