Raubkunst-Streit: Grosz-Gemälde können in Bremen bleiben
Erben von George Grosz fordern zwei Gemälde des Künstlers zurück. Die Stadt Bremen hält dagegen. Nun liegt eine Empfehlung der Beratenden Kommission vor.
Berlin (dpa) - Zwei Gemälde des Malers George Grosz (1893–1959) können laut einer Empfehlung der Beratenden Kommission für NS-Raubgut in Bremen bleiben. Es werde keine Restitution der Werke «Pompe Funèbre» (1928) und «Stillleben mit Okarina, Fisch und Muschel» (1931) an Grosz' Erben empfohlen, teilte die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, in Berlin mit.