1. FC Union prüft nach DFB-Urteil zivilrechtliche Schritte
Union hat nach dem Urteil des DFB-Bundesgerichtes zum Feuerzeugwurf-Eklat bereits den Gang vor das Ständige Schiedsgericht angekündigt. Nun legen die Köpenicker noch nach.

Berlin (dpa) - Im Zuge des Urteils nach dem Feuerzeugwurf-Eklat hat Fußball-Bundesligist Union Berlin die DFB-Gerichtsbarkeit scharf verurteilt und prüft auch die Möglichkeit zur Einleitung zivilrechtlicher Schritte. Am Freitag hatte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes entschieden, die Partie von Union gegen den VfL Bochum mit 2:0 für die Bochumer zu werten. Daher will der 1. FC Union nun das Ständige Schiedsgericht anrufen. Es ist für sämtliche Streitigkeiten zwischen einem Proficlub und dem DFB beziehungsweise der Deutschen Fußball Liga zuständig.