Kein weiterer Anspruch auf Entschädigung für DDR-Dopingopfer
DDR-Dopingopfer haben in der Vergangenheit über zwei Dopingopfer-Hilfegesetze Entschädigungszahlungen erhalten. Weitere Ansprüche können sie nach einem höchstrichterlichen Urteil nicht anmelden.
Leipzig (dpa) - Opfer des Staatsdopings in der DDR haben nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keinen zusätzlichen Anspruch auf Entschädigungen. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig wies die Klage einer früheren Kanu-Sportlerin auf sogenannte verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ab. Daraus hätten sich eine Opferrente oder Hilfen für spezielle Leiden ergeben können. (Az. 8 C 6.23)