Sportpolitik

Kein weiterer Anspruch auf Entschädigung für DDR-Dopingopfer

DDR-Dopingopfer haben in der Vergangenheit über zwei Dopingopfer-Hilfegesetze Entschädigungszahlungen erhalten. Weitere Ansprüche können sie nach einem höchstrichterlichen Urteil nicht anmelden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Foto: Jan Woitas/dpa
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Leipzig (dpa) - Opfer des Staatsdopings in der DDR haben nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keinen zusätzlichen Anspruch auf Entschädigungen. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig wies die Klage einer früheren Kanu-Sportlerin auf sogenannte verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ab. Daraus hätten sich eine Opferrente oder Hilfen für spezielle Leiden ergeben können. (Az. 8 C 6.23)

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