Justiz

Spanien: Höhere Entschädigung für Germanwings-Hinterbliebene

2015 steuert ein Co-Pilot ein Flugzeug gegen einen Berg, alle 150 Insassen sterben. Die Schadenersatz-Ansprüche für die Hinterbliebenen bewertet Spaniens Oberstes Gericht nun als unzureichend.

Die Absturzstelle in den französischen Alpen im März 2015. Foto: Sebastien Nogier/EPA/dpa
Die Absturzstelle in den französischen Alpen im März 2015.

Madrid (dpa) - Mehr als acht Jahre nach der Germanwings-Katastrophe hat Spaniens Oberster Gerichtshof 14 Familien höhere Schadenersatz-Ansprüche zugesprochen. Am 24. März 2015 hatte ein früher unter Depressionen leidender Co-Pilot das Flugzeug auf der Strecke Barcelona-Düsseldorf in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Alle 150 Insassen kamen ums Leben. Die meisten Opfer kamen aus Deutschland und Spanien.

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