Bundesgerichtshof

Umsteigen verhindert: Entschädigung für Rollstuhlfahrer

Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Karlsruhe (dpa) - Ein auf den Rollstuhl angewiesener Fluggast hat Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft ihn daran gehindert hat, einen Anschlussflug pünktlich zu erreichen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss klargestellt. Im vorliegenden Fall hatte ein Rollstuhlfahrer in Budapest seinen Anschlussflug verpasst, weil er erst nach allen anderen Passagieren aus dem zuvor genutzten Flieger aussteigen durfte. Als Person mit eingeschränkter Mobilität hätte er aber nach geltendem Recht Vorrang vor allen anderen haben müssen, so der zuständige BGH-Senat.

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Der Mann und seine Begleitperson hatten einen Ersatzflug buchen müssen und kamen zehn Stunden später als geplant in St. Petersburg an. Die Vorinstanz hatte den beiden zwar die Kosten für den Ersatzflug zugesprochen, ihnen weitergehende Ansprüche aber verwehrt. Der Fall muss nun neu verhandelt werden. (Az.: X ZR 84/22)