Umsteigen verhindert: Entschädigung für Rollstuhlfahrer
Karlsruhe (dpa) - Ein auf den Rollstuhl angewiesener Fluggast hat Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft ihn daran gehindert hat, einen Anschlussflug pünktlich zu erreichen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss klargestellt. Im vorliegenden Fall hatte ein Rollstuhlfahrer in Budapest seinen Anschlussflug verpasst, weil er erst nach allen anderen Passagieren aus dem zuvor genutzten Flieger aussteigen durfte. Als Person mit eingeschränkter Mobilität hätte er aber nach geltendem Recht Vorrang vor allen anderen haben müssen, so der zuständige BGH-Senat.