Immer mehr Firmen setzen bei Betriebsratsbezügen den Rotstift an
Wegen der neuen Rechtssprechung stehen derzeit Betriebsratsgehälter auch in Firmen im Rhein-Neckar-Kreis und im Raum Mannheim und Heidelberg auf dem Prüfstand. Bei mehreren Arbeitsgerichten sind Verfahren anhängig.
„Betriebsratschef des Großkraftwerks Mannheim scheitert mit Klage gegen Gehaltskürzung“ titelte diese Redaktion im April. Allerdings steht das Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) noch aus. Weil auch andere Unternehmen angesichts neuer Rechtsprechung den Rotstift bei Bezügen freigestellter Mitglieder von Belegschaftsgremien angesetzt haben, sind inzwischen bei mehreren Arbeitsgerichten Verfahren anhängig. Beispielsweise wehren sich in Stuttgart Porsche-Betriebsräte gegen Kürzungen ihrer Vergütungen.