Betriebsrat

Urteil: Keine Mitbestimmung bei freigestellten Betriebsräten

Muss der Betriebsrat bei einer Entgelterhöhung für freigestellte Betriebsratsmitglieder angehört werden? Das Bundesarbeitsgericht gab darauf jetzt eine Antwort.

Höchstrichterliches Urteil zur Beteiligung des Betriebsrats bei Eingruppierung von freigestellten Mitgliedern des Gremiums: Die Arbeitgeberin bekam Recht. (Archivbild) Foto: Martin Schutt/dpa/dpa-tmn
Höchstrichterliches Urteil zur Beteiligung des Betriebsrats bei Eingruppierung von freigestellten Mitgliedern des Gremiums: Die Arbeitgeberin bekam Recht. (Archivbild)

Erfurt (dpa) - Der Betriebsrat hat bei einer Entscheidung über eine höhere Vergütung für freigestellte Betriebsratsmitglieder kein Mitspracherecht. Die Erhöhung des Arbeitsentgelts eines von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellten Betriebsratsmitglieds unterliege nicht der Mitbeurteilung der Arbeitnehmervertretung, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. 

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