Regionale Wirtschaft

Berufung im GKM-Streit zurückgezogen

Der Betriebsrat akzeptiert die Gehaltskürzung nun doch.

Das Großkraftwerk Mannheim (GKM) und der Betriebsrat waren sich beim Gehalt uneinig. Foto: Uwe Anspach/dpa
Das Großkraftwerk Mannheim (GKM) und der Betriebsrat waren sich beim Gehalt uneinig.

In unserem Bericht über Betriebsratsgehälter auf dem Prüfstand und arbeitsgerichtliche Verfahren ging es auch um die gescheiterte Klage des Betriebsratsvorsitzenden des Grosskraftwerks Mannheim (GKM) gegen eine drastische Kürzung seiner Bezüge. Inzwischen erfuhr diese Redaktion, dass die eingelegte Berufung vor einigen Tagen zurückgenommen wurde. Damit ist das erstinstanzliche Urteil der 7. Kammer des Mannheimer Arbeitsgerichts vom 13. April 2023 rechtskräftig. Dies bestätigt der Pressesprecher des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg.

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