Gekürzte Betriebsratsvergütung: Beweislast liegt bei VW
Die Höhe der Betriebsratsvergütungen im Volkswagen-Konzern sorgt seit Jahren für Arbeitsgerichts- und Strafverfahren. Nun hat das Bundesarbeitsgericht erste Pflöcke eingeschlagen.

Erfurt/Wolfsburg (dpa) - Im Streit um gekürzte Vergütungen für freigestellte Betriebsräte im Volkswagen-Konzern hat das Bundesarbeitsgericht dem Unternehmen eine Beweispflicht verordnet. Korrigiere der Arbeitgeber eine vorgenommene Anhebung der Betriebsratsvergütungen, habe er «darzulegen und zu beweisen, dass die Vergütungserhöhung fehlerhaft war», die Zurückstufung richtig sei, sagte die Vorsitzende Richterin Kristina Schmidt in der Urteilsverkündung in Erfurt (7 AZR 46/24).