Vorschlag zu Minderungsrecht bei schlechtem Handynetz
In Handytarifen wird ein maximaler Übertragungsspeed versprochen, der von der Alltagserfahrung von Verbrauchern aber häufig stark abweicht. Ein Rechtsanspruch soll Abhilfe schaffen.
Bonn (dpa) - Wer auf seinem Handy eine viel schlechte Datenverbindung bekommt als vertraglich vereinbart, soll künftig weniger zahlen müssen. Ein entsprechender Rechtsanspruch gilt schon seit 2021, es fehlt bislang aber eine konkrete Definition der schlechten Leistung. Hierzu machte die Bundesnetzagentur nun einen Vorschlag, wie sie in Bonn mitteilte. Damit soll die Position des Verbrauchers seinem Anbieter gegenüber gestärkt werden. «Mit dem geplanten Messtool werden Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen und nachweisen können, ob die Qualität im Mobilfunk dem entspricht, was im Vertrag vereinbart worden ist», sagte Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller.