Vebraucher

Mobilfunk-Minderungsrecht soll in diesem Jahr starten

Deutschlands Handynetze werden zwar besser, mancherorts sind trotzdem nur Schneckentempo-Übertragungen möglich - wenn überhaupt. Ein Rechtsanspruch soll den Frust etwas lindern.

Ein Mobilfunksendemast: Die Telekommunikationsanbieter sind von dem Minderungsrecht wenig begeistert. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Ein Mobilfunksendemast: Die Telekommunikationsanbieter sind von dem Minderungsrecht wenig begeistert.

Bonn (dpa) - Ein Rechtsanspruch, der Verbrauchern bei schlechtem Handynetz helfen soll, soll in diesem Jahr nutzbar werden. Das sogenannte Mobilfunk-Minderungsrecht gilt zwar schon seit Ende 2021. Bisher fehlt dafür aber ein nötiges Internet-Messinstrument. Auf dpa-Anfrage kündigte die Bundesnetzagentur nun an, diesen Überwachungsmechanismus 2024 zur Verfügung stellen zu wollen. Konkreter wurde sie nicht.

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