Mobilfunk-Minderungsrecht soll in diesem Jahr starten
Deutschlands Handynetze werden zwar besser, mancherorts sind trotzdem nur Schneckentempo-Übertragungen möglich - wenn überhaupt. Ein Rechtsanspruch soll den Frust etwas lindern.
Bonn (dpa) - Ein Rechtsanspruch, der Verbrauchern bei schlechtem Handynetz helfen soll, soll in diesem Jahr nutzbar werden. Das sogenannte Mobilfunk-Minderungsrecht gilt zwar schon seit Ende 2021. Bisher fehlt dafür aber ein nötiges Internet-Messinstrument. Auf dpa-Anfrage kündigte die Bundesnetzagentur nun an, diesen Überwachungsmechanismus 2024 zur Verfügung stellen zu wollen. Konkreter wurde sie nicht.