Bundesnetzagentur

Schlechtes Internet? Preisminderung nur wenig genutzt

Verbraucher haben Anspruch auf geringere Zahlungen, sollte der Internetvertrag in der Praxis gewaltig haken. Doch das wird nur selten angefragt. Verbraucherschützer nehmen das Messtool in die Kritik.

Auf dem Papier klingt der Internetvertrag großartig, in der Praxis hingegen hakt es gewaltig? Ist das der Fall, so haben die Bundesbürger seit Dezember 2021 einen Anspruch auf geringere Zahlungen an ihren Internetanbieter. Foto: Fabian Sommer/dpa
Auf dem Papier klingt der Internetvertrag großartig, in der Praxis hingegen hakt es gewaltig? Ist das der Fall, so haben die Bundesbürger seit Dezember 2021 einen Anspruch auf geringere Zahlungen an ihren Internetanbieter.

Bonn (dpa) - Der vor zwei Jahren eingeführte Anspruch auf Preisminderung bei schlechtem Internet wird von den Verbraucherinnen und Verbrauchern nur wenig genutzt.

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