Verbraucher

BGH: Werbung muss erklären, was «klimaneutral» bedeutet

Das Wort «klimaneutral» ist für viele Menschen ein Verkaufsargument. Aber ist damit eine Verringerung oder ein finanzieller Ausgleich von Emissionen gemeint? Das muss künftig in der Werbung klar werden.

Tüten mit Fruchtgummis der Marke Katjes. Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Tüten mit Fruchtgummis der Marke Katjes.

Karlsruhe (dpa) - Mit steigendem Umweltbewusstsein ihrer Kundinnen und Kunden setzen einige Unternehmen in der Werbung auf die vermeintliche Klimaneutralität ihrer Produkte. Dabei bleibt aber oft unklar, wie genau diese Klimaneutralität tatsächlich erreicht wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun strenge Anforderungen an umweltbezogene Werbung festgelegt. Wer mit mehrdeutigen Begriffen wie «klimaneutral» werben will, muss demnach künftig schon in der Werbung selbst erklären, was genau dahintersteckt.

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