Urteil untersagt Lufthansa bestimmte CO2-Aussagen in Werbung
Unternehmen werben gerne mit ihren Klimaschutzbemühungen. Bestimmte Aussagen darf Deutschlands größte Airline jetzt aber nicht mehr machen, sagt das Landgericht Köln. Geklagt hatte ein Verband.

Köln/Frankfurt (dpa) - In ihrer Werbung für Flugreisen darf die Lufthansa laut einem Urteil des Landgerichts Köln bestimmte Aussagen im Zusammenhang mit CO2-Ausgleich oder -Reduktion nicht mehr verwenden. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Der Klage eines Verbraucherverbandes gegen ein großes deutsches Luftfahrtunternehmen sei vollumfänglich stattgegeben worden, teilte das Landgericht mit. Die Namen von Klägerin und Beklagter nannte das Gericht nicht ausdrücklich. Das Urteil (Az. 84 O 29/24 vom 21. März 2025) ist nicht rechtskräftig.