Treibhausgase

Urteil untersagt Lufthansa bestimmte CO2-Aussagen in Werbung

Unternehmen werben gerne mit ihren Klimaschutzbemühungen. Bestimmte Aussagen darf Deutschlands größte Airline jetzt aber nicht mehr machen, sagt das Landgericht Köln. Geklagt hatte ein Verband.

Wie kann ein Passagier die Umweltauswirkungen des Fliegens kompensieren? Foto: Robert Michael/dpa
Wie kann ein Passagier die Umweltauswirkungen des Fliegens kompensieren?

Köln/Frankfurt (dpa) - In ihrer Werbung für Flugreisen darf die Lufthansa laut einem Urteil des Landgerichts Köln bestimmte Aussagen im Zusammenhang mit CO2-Ausgleich oder -Reduktion nicht mehr verwenden. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Der Klage eines Verbraucherverbandes gegen ein großes deutsches Luftfahrtunternehmen sei vollumfänglich stattgegeben worden, teilte das Landgericht mit. Die Namen von Klägerin und Beklagter nannte das Gericht nicht ausdrücklich. Das Urteil (Az. 84 O 29/24 vom 21. März 2025) ist nicht rechtskräftig.

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.