Lebensmittel

OLG: Produktwerbung «klimaneutral» erlaubt - mit Hinweis

Wann darf ein Hersteller von Fruchtgummis oder Marmelade als «klimaneutral» bezeichnen? Wettbewerbshüter hatten gegen Katjes und Mühlhäuser geklagt. Was das OLG Düsseldorf nun entschieden hat.

Süßigkeiten von Katjes: Wann darf der Hersteller sie als «klimaneutral» bewerben? Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa
Süßigkeiten von Katjes: Wann darf der Hersteller sie als «klimaneutral» bewerben?

Düsseldorf (dpa) - Der Fruchtgummihersteller Katjes aus Emmerich darf seine Produkte weiter mit dem Label «klimaneutral» bewerben. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag entschieden und auch in der Berufung eine Unterlassungsklage der Frankfurter Wettbewerbszentrale abgewiesen.

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