Gericht untersagt Kreuzfahrtreederei irreführende Werbung
Das Landgericht Hamburg hält eine frühere Werbe-Formulierung der Kreuzfahrtreederei Tui Cruises für irreführend. Es geht um Aussagen mit Klimabezug.
Hamburg/Hannover (dpa) - Das Landgericht Hamburg hat der Kreuzfahrtreederei Tui Cruises eine bestimmte Form der klimabezogenen Werbung untersagt. Es geht um die Formulierung «2050 Dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb (Net-zero)», die nach Angaben des Landgerichtes in einer älteren Version der Website verwendet wurde. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) (Aktenzeichen 315 O 9/24). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.