Damrstadt

Streit um Werbung von Penis-OP-Zentrum

Die Spinde von medizinischem Personal sind mit Vorhängeschlössern verschlossen. Foto: Friso Gentsch/dpa/Illustration
Die Spinde von medizinischem Personal sind mit Vorhängeschlössern verschlossen.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Vom Begriff «Zentrum» in der Medizin können Patienten nicht auf eine bestimmte Größe schließen. Auch eine Gemeinschaftspraxis aus nur zwei Ärzten könne ein «Zentrum für ästhetische plastische Chirurgie» sein, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Die Bezeichnung sei nicht irreführend und unlauter. Der Gesetzgeber gebe für Medizinische Versorgungszentren keine Mindestgröße vor, so das Gericht.

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