Gericht untersagt «Anti-Kater»-Werbung bei Lebensmitteln
Lebensmittel gegen den Kater nach einer durchzechten Nacht? Das Oberlandesgericht Frankfurt hält die Werbung und den Verkauf für unzulässig.
Frankfurt/Main (dpa) - Die Werbung für und der Verkauf von Lebensmitteln mit der Angabe «Anti-Kater» ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt unzulässig. Sie verstoße gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung, führte der Senat aus. Demnach ist es verboten, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben, hieß es. Ein Kater aufgrund von zu viel Alkoholkonsum sei auch als Krankheit einzustufen.