BGH stärkt Vermieter bei Kautionsabrechnung von Schäden
Das Mietverhältnis ist beendet, der Mieter ausgezogen. Immer wieder kommt es dann zu Streit um die Kaution. Der BGH hat in einem Fall zugunsten der Vermieter geurteilt - mit Folgen auch für Mieter.
Karlsruhe (dpa) - Immer wieder streiten Mieter und Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses über die Rückzahlung der Kaution. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Streit um die Abrechnung von Schäden über die Kaution nun die Rechte der Vermieter gestärkt. Sie dürften eigentlich verjährte Schadenersatzforderungen auch dann mit der Kaution ihrer Mieter verrechnen, wenn sie ihre Ersetzungsbefugnis nicht innerhalb der sechsmonatigen Verjährungsfrist ausgeübt haben, hielt der Karlsruher Senat in einem Urteil fest. Die Ersetzungsbefugnis erlaubt es Vermietern, bei Beschädigungen ihrer Wohnung Schadenersatz in Geld statt einer Wiederherstellung der beschädigten Sache einzufordern.