Facebook und Instagram

OLG: Meta hat bei Bezahl-Abo gegen deutsches Recht verstoßen

Meta stellt für Facebook und Instagram werbefreie Version der Netzwerke bereit. Bei der Umsetzung des Bestellvorgangs online hat der US-Konzern aber Details des deutschen Rechts nicht beachtet.

Meta hatte Bestell-Buttons mit «Abonnieren» oder «Weiter zur Zahlung» beschriftet, aber nicht mit einer Formulierung wie «zahlungspflichtig bestellen». Foto: Rafael Henrique/Zuma Press/dpa
Meta hatte Bestell-Buttons mit «Abonnieren» oder «Weiter zur Zahlung» beschriftet, aber nicht mit einer Formulierung wie «zahlungspflichtig bestellen».

Düsseldorf (dpa) - Der Online-Konzern Meta hat bei der Einführung einer werbefreien Version der Netzwerke Facebook und Instagram im vergangenen November Bestimmungen des deutschen Verbraucherschutzrechts verletzt. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einer Entscheidung festgestellt. (Aktenzeichen: I-20 UKlaG 4/23).

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