Arbeit

Krankschreibung in der Kündigungsfrist provoziert Zweifel

Manchmal passt die Krankschreibung genau auf die Kündigungsfrist, die ein Arbeitnehmer hat. Ist damit alles in Ordnung und die Lohnfortzahlung kommt? Nicht immer, sagen Deutschlands höchste Arbeitsrichter.

Das Bundesarbeitsgericht prüft, ob ein Anspruch auf Entgeldfortzahlung besteht, nachdem sich ein Arbeitnehmer für den Zeitraum der Kündigungsfrist krankgemeldet hat. Foto: Martin Schutt/dpa
Das Bundesarbeitsgericht prüft, ob ein Anspruch auf Entgeldfortzahlung besteht, nachdem sich ein Arbeitnehmer für den Zeitraum der Kündigungsfrist krankgemeldet hat.

Erfurt (dpa) - Arbeitgeber können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Krankschreibungen anzweifeln, wenn diese den Zeitraum einer Kündigungsfrist abdecken. Der Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen könne erschüttert sein, «wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen», heißt es in einem Urteil der höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt.

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