Neue Arbeitswelt

Bundesrichter sagen Ja zu digitaler Gehaltsabrechnung

Eine Edeka-Verkäuferin besteht auf einer Gehaltsabrechnung auf Papier statt der im Unternehmen üblichen digitalen Variante. Das Bundesarbeitsgericht sieht das in einer Grundsatzentscheidung anders.

Gehaltsabrechnung nur noch digital - laut Bundesarbeitsgericht ist das möglich Foto: Jan-Philipp Strobel/dpa
Gehaltsabrechnung nur noch digital - laut Bundesarbeitsgericht ist das möglich

Erfurt (dpa) - Arbeitnehmer sollten sich nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auf einen verstärkten Trend zu elektronischen Gehaltsabrechnungen einstellen. Im Fall einer Edeka-Verkäuferin aus Niedersachsen entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt, dass Gehaltsabrechnungen von Arbeitgebern auch ausschließlich elektronisch verschickt werden können (9 AZR 48724). «Es gibt keinen Anspruch auf Papierform alter Schule», sagte der Vorsitzende Richter Heinrich Kiel bei der Urteilsverkündung. 

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