Überstunden: Gericht beendet Nachteile bei Teilzeitjobs
Millionen Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten in Teilzeit - vor allem Frauen. Bisher werden sie bei Überstundenzuschlägen schlechter behandelt als Vollzeitbeschäftigte. Das muss sich jetzt ändern.

Erfurt (dpa) - Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts kann sich positiv im Portemonnaie der vielen Arbeitnehmer mit Teilzeitjobs in Deutschland auswirken: Die höchsten deutschen Arbeitsrichter entschieden in Erfurt, dass sie bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden dürfen als Vollzeitbeschäftigte. Damit müssen Teilzeitarbeitnehmer auch ab der ersten geleisteten Überstunde einen Zuschlag erhalten. Eine Ausnahme wäre nur möglich, wenn die Ungleichbehandlung durch sachliche Gründe gerechtfertigt sei.