Arbeit

Gericht: Beleidigungen im WhatsApp-Chat - Kündigung möglich

Was hat es für Folgen, sollten wüste Beleidigungen von Kollegen oder Chefs aus geschlossenen WhatsApp-Gruppen öffentlich werden? Das Bundesarbeitsgericht befasst sich mit einigen Fragen.

Ein Finger berührt das WhatsApp-Logo auf einem Smartphone. Foto: Zacharie Scheurer/dpa
Ein Finger berührt das WhatsApp-Logo auf einem Smartphone.

Erfurt (dpa) - Mitglieder geschlossener Chatgruppen im Internet können bei rassistischen Äußerungen oder Beleidigungen von Arbeitskollegen nur im Ausnahmefall auf den Schutz durch Vertraulichkeit setzen.

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