Landgericht: Razzia bei Letzter Generation rechtmäßig
Im Mai hatte die Polizei bundesweit Wohnungen und Geschäftsräume der Letzten Generation durchsucht und Gegenstände beschlagnahmt. Mehrere Beschwerden dagegen wies das Landgericht nun ab.
München (dpa) - Gut ein halbes Jahr nach einer bundesweiten Razzia bei der Gruppe Letzte Generation hat ein Gericht in München die Durchsuchungen für rechtmäßig befunden. Die Staatsschutzkammer des Landgerichts München I habe zehn Beschwerden als unbegründet verworfen, einer weiteren nur teilweise stattgegeben, teilte ein Gerichtssprecher mit. Dabei sei es aber nur um die Beschlagnahmung einzelner Gegenstände gegangen.