Hälftige Teilung der Courtage

Bundesgerichtshof klärt Fragen zu Maklerprovision

Der Immobilienmarkt ist oft gar nicht so leicht zu navigieren. Einige Käufer und Verkäufer setzen daher auf die Hilfe eines Maklers. Für dessen Provision gelten aber bestimmte Regeln, betont der BGH.

Bei einer Maklerprovision für Einfamilienhäuser gelten andere Regeln als für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien. Foto: Marcus Brandt/dpa
Bei einer Maklerprovision für Einfamilienhäuser gelten andere Regeln als für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien.

Karlsruhe (dpa) - Ein Maklervertrag, der mit dem Käufer und Verkäufer eines Einfamilienhauses je unterschiedlich hohe Maklerprovisionen vereinbart, ist unwirksam. Die Voraussetzungen für einen Verstoß gegen diese Regelung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nun unter die Lupe genommen. Das höchste deutsche Zivilgericht stellte in einem Urteil unter anderem klar, wann eine Immobilie als Einfamilienhaus gilt - und was passiert, wenn die Ehefrau des Verkäufers den Makler beauftragt hat. (Az. I ZR 32/24) 

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.