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BGH schützt Immobilien-Interessenten vor Reservierungsgebühr

Das Traumhaus ist gefunden, die Finanzierung noch nicht ganz geklärt. Umso besser, wenn der Makler eine exklusive Reservierung anbietet. Geld darf er dafür aber in den wenigsten Fällen verlangen.

Ein Einfamilienhaus entsteht am Leipziger Stadtrand. Foto: Jan Woitas/dpa
Ein Einfamilienhaus entsteht am Leipziger Stadtrand.

Karlsruhe (dpa) - Makler dürfen von Immobilien-Interessenten in den allermeisten Fällen keine Gebühr dafür kassieren, dass sie das Objekt eine gewisse Zeit lang exklusiv für sie reservieren. Eine solche Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteilige die Kunden unangemessen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. Für die Karlsruher Richter spielt dabei keine Rolle, ob die Vereinbarung direkt im Maklervertrag oder später separat geschlossen wurde. Das war bislang ungeklärt. (Az. I ZR 113/22)

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