BGH: Widerrufsbelehrung auch ohne Telefonnummer erlaubt
Wenn Verbraucher online etwas kaufen, werden sie vom Verkäufer in der Regel über ihr Widerrufsrecht belehrt. Aber muss dabei zwingend eine Telefonnummer angegeben werden? Der BGH sagt: Nein.

Karlsruhe (dpa) - Welche Angaben müssen bei Fernabsatzverträgen eigentlich in die Widerrufsbelehrung mit rein? Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe unter die Lupe genommen. Eine Telefonnummer ist jedenfalls nicht zwingend erforderlich, wenn schon eine Postanschrift und E-Mail-Adresse angegeben werden, entschied das oberste deutsche Zivilgericht zu der Nichtzulassungsbeschwerde eines Verbrauchers. Laut Gericht liegen dem achten Zivilsenat zahlreiche ähnliche Beschwerden vor. (Az. VIII ZR 143/24)