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BGH: Autokredit-Klausel gilt auch nicht für Unternehmer

Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Karlsruhe (dpa) - Im Dieselskandal haben Mercedes-Käufer beim Abschluss ihres Autokredits auch dann keine etwaigen Schadenersatz-Ansprüche verloren, wenn sie dies als Unternehmer taten. Es mache keinen Unterschied, ob der Kunde als Unternehmer oder als Verbraucher gehandelt habe, urteilte der BGH-«Dieselsenat» am Montag in Karlsruhe (Az. VIa ZR 155/23). Grundsätzlich hatte der BGH - im Fall eines Verbrauchers - schon im April eine entsprechende Klausel in den Darlehensverträgen der Mercedes-Benz Bank für unwirksam erklärt, weil sie zu weit gefasst sei (Az. VIa ZR 1517/22).

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