Kein Erfolg für Beschwerde gegen Mindestlohn in Yoga-Zentrum
Ein Yoga-Zentrum bietet bundesweit Kurse und Seminare an. Es sieht sich als Religionsgemeinschaft - und will daher keinen Mindestlohn zahlen. Doch Verfassungsbeschwerden des Vereins scheitern.
Karlsruhe (dpa) - Von Yoga über Meditation bis zu der indischen Heilkunst Ayurveda – bundesweit bietet ein gemeinnütziger Verein aus Nordrhein-Westfalen hierzu Kurse, Ausbildungen und Seminare an. Mitglieder des Yoga Vidya e.V. leisten als sogenannte Sevaka spirituelle Dienste. Dass sie dafür teils Anspruch auf Mindestlohn statt nur Taschengeld haben, entschied das Bundesarbeitsgericht im vergangenen Jahr in zwei Fällen. Der Verein legte dagegen Verfassungsbeschwerden am Bundesverfassungsgericht ein – und scheiterte.