Bundesverfassungsgericht

Kein Erfolg für Beschwerde gegen Mindestlohn in Yoga-Zentrum

Ein Yoga-Zentrum bietet bundesweit Kurse und Seminare an. Es sieht sich als Religionsgemeinschaft - und will daher keinen Mindestlohn zahlen. Doch Verfassungsbeschwerden des Vereins scheitern.

Ein Yoga-Zentrum sollte einer Frau für ihre Arbeit Mindestlohn zahlen - und legte dagegen Verfassungsbeschwerde ein. (Symbolbild) Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Ein Yoga-Zentrum sollte einer Frau für ihre Arbeit Mindestlohn zahlen - und legte dagegen Verfassungsbeschwerde ein. (Symbolbild)

Karlsruhe (dpa) - Von Yoga über Meditation bis zu der indischen Heilkunst Ayurveda – bundesweit bietet ein gemeinnütziger Verein aus Nordrhein-Westfalen hierzu Kurse, Ausbildungen und Seminare an. Mitglieder des Yoga Vidya e.V. leisten als sogenannte Sevaka spirituelle Dienste. Dass sie dafür teils Anspruch auf Mindestlohn statt nur Taschengeld haben, entschied das Bundesarbeitsgericht im vergangenen Jahr in zwei Fällen. Der Verein legte dagegen Verfassungsbeschwerden am Bundesverfassungsgericht ein – und scheiterte.

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